Puschert & Kruse GmbH
Werbeagentur und Meisterbetrieb für Werbetechnik
Hohe Luft 3 27404 Heeslingen
(nachfolgend P&K genannt)
1. Geltung der AGB
Die nachstehenden AGB gelten für alle Geschäftsabläufe und Aufträge an P&K. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Präsentationen
2.1. Jede Verwendung der von P&K vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen bedarf der vorherigen Zustimmung von P&K. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der dieser Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen.
2.2. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen seitens P&K.
3. Angebote
3.1. Alle Angebote sind freibleibend. Erst mit der Bestätigung oder Fakturierung durch P&K werden sie verbindlich. Für Änderungen, die einen geänderten Waren- oder Rohstoffeinsatz erfordern, behält sich P&K die Anpassung des Lieferpreises vor.
3.2. Wenn sich der Kunde gegen eine Ausführung durch P&K entscheidet, werden die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen grafischen Arbeiten berechnet.
4. Auftragserteilung
4.1. Aufträge müssen vom Kunden schriftlich erteilt werden. Für Übermittlungsfehler sowie Fehler, die durch undeutliche oder fehlerhaft geschriebene Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
4.2. P&K ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder an Dritte zu übertragen.
4.3. P&K ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln im Namen des Kunden zu erteilen. Der Kunde erteilt hiermit die entsprechende Vollmacht.
5. Lieferung
5.1. Für alle von P&K angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder die für den Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen.
5.2. Die Lieferung erfolgt unfrei ab dem jeweiligen Firmenstandort und auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
5.3. Eine Rücknahmepflicht durch das Abfallentsorgungsgesetz besteht nicht, da die Verpackungen für einen zerstörungsfreien Weitertransport bestimmt sind.
5.4. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
6. Lieferverzögerung
Alle Liefertermine, die von P&K nicht als Fixtermine bestätigt werden, sind unverbindlich. Ersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung können nur geltend gemacht werden, wenn die Lieferverzögerung Verschulden von P&K ist und wenn der Kunde P&K vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gesetzt hat. Eine Verlängerung der Lieferfrist wird verlangt, wenn die Lieferverzögerung nicht auf Verschulden von P&K beruht.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer berechnet wird.
7.2. Die von P&K an den Kunden ausgestellten Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen fällig. Skonto wird nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug durch den Kunden von P&K zurückgefordert.
7.3. Bei Zahlungsverzug berechnet P&K für die zweite Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro, bei der dritten Mahnung in Höhe von 10,00 Euro.
7.4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs gefährdet, ist P&K berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen und wegen aller Ansprüche Sicherungsleistungen zu verlangen. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn eine verlangte Sicherheit nicht geleistet wird.
7.5. Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist P&K berechtigt, Abschlagsrechnungen zu erstellen.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle von P&K gelieferten Waren, Leistungen, Nutzungsrechte sowie Layout- und Reinzeichnungsunterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen im Eigentum von P&K.
9. Preise
9.1. Die Preise für Waren und Leistungen von P&K richten sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss geltenden Preisen. Liegt zwischen der Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten, so behält sich P&K aufgrund zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung vor.
9.2. Verpackungs- und Versandkosten werden extra berechnet und sind vom Kunden zu tragen.
10. Storno
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet P&K dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.
11. Haftung und Gewährleistung
11.1 Alle von P&K erstellten Entwürfe und Druckvorlagen sind vom Kunden zu prüfen und vor Auftragserteilung schriftlich freizugeben. Diese Freigabe ist verbindlich. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Den Mehraufwand für Änderungen nach Erteilung der Freigabe trägt der Kunde.
11.2. Alle von P&K gelieferten Waren und Leistungen sind vom Kunden unverzüglich nach Erhalt auf Mängel und Farbgebung zu überprüfen. Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Wareneingang bei P&K vorliegen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Bei mangelhafter Ware oder Montage ist P&K wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Hierfür ist P&K eine angemessene Frist zu setzen.
11.3. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren nach sechs Monaten. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel.
11.4. Für Schäden infolge höherer Gewalt haftet P&K nicht.
11.5. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens P&K.
11.6. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an P&K übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er nicht berechtigt sein, stellt er P&K von allen Ersatzansprüchen frei.
11.7. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch P&K erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Rechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von P&K, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.
11.8. In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Farb- und Versatzabweichungen nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen, geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag, geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages, geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen bis zu 4 mm vom Endformat, Werbetechnik bis zu 2% vom Endformat. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und dem Endprodukt.
12. Urheber- und Nutzungsrechte
12.1. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Ideen und Konzepte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
12.2. Die Nutzung der Entwürfe, Reinzeichnungen, Ideen oder Konzepte durch den Kunden für andere als vereinbarte Zwecke und im Rahmen anderer Werbeaktionen ist nur mit Zustimmung durch P&K gestattet.
12.3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
12.4. Bis zur vollständigen Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen bleiben alle Nutzungsrechte bei P&K. Nach vollständiger Bezahlung werden dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt gewährt. Dies gilt nicht für die Eigentumsrechte.
12.5. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründet kein Miturheberrecht.
12.6. P&K darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen P&K und dem Kunden ausgeschlossen werden.
12.7. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
13. Internetpräsentationen
13.1. P&K übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Inhalte der für den Kunden erstellten Internetpräsentationen.
13.2. P&K übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Forderungen von Dritten gegenüber dem Kunden aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Internetpräsentation entstanden sind.
13.3. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen aus dem Internet entfernt. Die hierfür entstehenden Kosten werden zusätzlich berechnet. Die Kosten für die Wiederherstellung von Internetpräsentationen nach vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden zusätzlich erhoben.
13.4. Webhostingverträge werden auf unbestimmte Dauer geschlossen. Wurde ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit geschlossen, ist eine Kündigung erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Mindestlaufzeitverträge verlängern sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern der Kunde nicht mit einer Frist von 1 Monat schriftlich vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigt. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden Abweichendes vereinbart wurde. Zur Fristwahrung ist der Eingang der Kündigung bei dem Anbieter maßgebend.
13.5. Die Internetpräsentation oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, pornographischen, obszönen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Vertragskündigung, sofern der Kunde den Verstoß selbst zu vertreten hat.
14. Datenschutz im Internet
P&K weist ausdrücklich darauf hin, dass im Internet - als offenes Datennetz - ein absoluter Datenschutz gegen unbefugten Zugang durch Dritte nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. So obliegt es dem Kunden, selbst für die Sicherheit der ihm vergebenen Passwörter und der von ihm ins Internet übermittelten Daten Sorge zu tragen.
15. Datensicherung
P&K ist nicht für die Datensicherung verantwortlich. Dies gilt sowohl für die im Internet bereitgestellten Daten als auch für Layout- und Reinzeichnungsdaten. P&K ist nicht verpflichtet, Sicherheitskopien der bereitgestellten Dateien anzufertigen.
16. Gestaltungsfreiheit
16.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
16.2.Wünscht der Kunde Änderungen während oder nach der Produktion, so hat er die Mehrkosten zu tragen. P&K behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten und Leistungen.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
17.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand bezüglich der vertraglichen Beziehungen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Firmensitz von P&K.
17.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18. Abwehrklausel
Für alle von P&K geschlossenen Verträge gelten ausschließlich diese AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn P&K ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
19. Schlussbestimmung
Falls Teile dieser AGB rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommt.
Heeslingen, 31. Mai 2011